Arten von Mitgliedschaften

Ordentliche Mitgliedschaft

Die ordentliche Mitgliedschaft beinhaltet ein lebenslanges Spielrecht auf unserer Golfanlage sowie uneingeschränkte Mitgliedsrechte. Die Anzahl der ordentlichen Mitglieder ist laut Mitgliederversammlungsbeschluss auf 1.100 Personen begrenzt. Wir können daher lediglich die allgemeine Fluktuation ausgleichen und jährlich ca. 20-25 Neumitglieder aufnehmen (siehe auch Aufnahmeverfahren). Auf der Internetseite des Landesgolfverbandes Berlin-Brandenburg kann man sich über die Aufnahmebedingungen der umliegenden Golfanlagen erkundigen.

Zeitweilige Mitgliedschaft

Die Satzung sieht zudem eine zeitweilige Mitgliedschaft für Personen vor, die sich vorübergehend in Berlin-Brandenburg aufhalten. Diese Mitgliedschaftsform ist auf 1 Jahr begrenzt und kann maximal 2 mal verlängert werden. Dieser Passus wird zur Zeit vom Aufnahmeausschuss i.d.R. vornehmlich für im Amt befindliche Botschafter angewendet. Der Mitgliedsbeitrag für zeitweilige Mitglieder beträgt 2.500 Euro pro Jahr zzgl. Nebenkosten.

Jugend/Studentenmitgliedschaften

Der GLCBW ist einer der mitgliederstärksten Golfclubs in Deutschland und hat ein entsprechend großes Kontingent für Jugend- und Studentenmitgliedschaften. Im Jahr 2000 wurden wir für unsere vorbildliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit dem Bundespreis für die beste Jugendarbeit Deutschlands ausgezeichnet. Aufgrund der überwältigenden Nachfrage können wir zur Zeit leider keine Jugend- bzw. Studentenmitglieder aufnehmen. Es besteht jedoch die Möglichkeit sich für das GLCBW-Jugendförderprogramm (JFP) zu bewerben. Auf der Internetseite des Landesgolfverbandes Berlin-Brandenburg kann man sich zudem über die Aufnahmemöglichkeiten der umliegenden Golfanlagen erkundigen.

Fördernde Mitgliedschaft

Personen, die den Golfsport im GLCBW unterstützen möchten, können als fördernde Mitglieder aufgenommen werden. Diese Mitgliedschaft beinhaltet keine Spielberechtigung, räumt jedoch die Nutzung der sonstigen Einrichtungen des Clubs, wie z.B. des Clubrestaurants ein. Eine fördernde Mitgliedschaft ist keine passive Mitgliedschaft, d.h. sollten ordentliche Mitglieder die fördernde Mitgliedschaft beantragen, und damit die ordentliche Mitgliedschaft aufgeben, besteht kein satzungsgemäßer Anspruch auf Rückumwandlung. Eine passive Mitgliedschaft (ebenso wie Zweitmitgliedschaften) sieht unsere Satzung nicht vor.

Auswärtige Mitgliedschaft

Ausschließlich ordentliche Mitglieder, die ihren dauernden Aufenthalt von Berlin oder Brandenburg wegverlegen, können die Änderung ihrer ordentlichen Mitgliedschaft in eine auswärtige Mitgliedschaft beantragen. Nach Änderung der Mitgliedschaft besteht kein satzungsmäßiger Anspruch auf Rückumwandlung in eine ordentliche Mitgliedschaft. Auswärtige Mitglieder können auf der Anlage fünfmal jährlich greenfeefrei spielen, müssen sich jedoch vor jeder Runde im Sekretariat registrieren lassen und erhalten einen entsprechenden Greenfee-Anhänger.