Die ordentliche Mitgliedschaft beinhaltet ein lebenslanges Spielrecht
auf unserer Golfanlage sowie uneingeschränkte Mitgliedsrechte.
Die Anzahl der ordentlichen Mitglieder ist laut Mitgliederversammlungsbeschluß
auf 1.100 Personen begrenzt. Wir können daher lediglich die
allgemeine Fluktuation ausgleichen und jährlich ca. 20-25 Neumitglieder
aufnehmen (siehe auch Aufnahmeverfahren).
Auf der Internetseite des Landesgolfverbandes
Berlin-Brandenburg kann man sich über die Aufnahmebedingungen
der umliegenden Golfanlagen erkundigen.
Zeitweilige Mitgliedschaft
Die Satzung sieht zudem eine zeitweilige Mitgliedschaft für
Personen vor, die sich vorübergehend in Berlin-Brandenburg
aufhalten. Diese Mitgliedschaftsform ist auf 1 Jahr begrenzt und
kann maximal 2mal verlängert werden. Dieser Passus wird zur
Zeit vom Aufnahmeausschuss i.d.R. vornehmlich für im Amt befindliche
Botschafter angewendet. Der Mitgliedsbeitrag für zeitweilige
Mitglieder beträgt 3.230 Euro pro Jahr zzgl. Nebenkosten.
Jugend/ Studentenmitgliedschaften
Der GLCBW ist einer der mitgliederstärksten Golfclubs in Deutschland
und hat ein entsprechend großes Kontingent für Jugend-
und Studentenmitgliedschaften. Im Jahr 2000 wurden wir für
unsere vorbildliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit dem
Bundespreis für die beste Jugendarbeit
Deutschlands ausgezeichnet. Aufgrund der überwältigenden
Nachfrage können wir zur Zeit leider keine Jugend- bzw. Studentenmitglieder
aufnehmen. Es besteht jedoch die Möglichkeit sich für
das GLCBW-Jugendförderprogramm (JFP) zu bewerben. Auf der Internetseite
des Landesgolfverbandes
Berlin-Brandenburg kann man sich zudem über die Aufnahmemöglichkeiten
der umliegenden Golfanlagen erkundigen.
Fördernde Mitgliedschaft
Personen, die den Golfsport im GLCBW unterstützen möchten,
können als fördernde Mitglieder aufgenommen werden. Diese
Mitgliedschaft beinhaltet keine Spielberechtigung, räumt jedoch
die Nutzung der sonstigen Einrichtungen des Clubs, wie z.B. des
Clubrestaurants ein. Eine fördernde
Mitgliedschaft ist keine passive Mitgliedschaft, d.h. sollten ordentliche
Mitglieder die fördernde Mitgliedschaft beantragen, und damit
die ordentliche Mitgliedschaft aufgeben, besteht kein satzungsgemäßer
Anspruch auf Rückumwandlung. Eine passive Mitgliedschaft (ebenso
wie Zweitmitgliedschaften) sieht unsere Satzung nicht vor.
Auswärtige
Mitgliedschaft
Ausschließlich ordentliche Mitglieder, die ihren
dauernden Aufenthalt von Berlin oder Brandenburg wegverlegen, können
die Änderung ihrer ordentlichen Mitgliedschaft in eine auswärtige
Mitgliedschaft beantragen. Nach Änderung der Mitgliedschaft
besteht kein satzungsmäßiger Anspruch auf Rückumwandlung
in eine ordentliche Mitgliedschaft. Auswärtige Mitglieder können
auf der Anlage dreimal jährlich greenfeefrei spielen, müssen
sich jedoch vor jeder Runde im Sekretariat registrieren lassen und
erhalten einen entsprechenden Greenfee-Anhänger.