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§ 2 (1) der Satzung
legt den Zweck des Vereins fest, der durch die „Pflege, Förderung
und Ausübung des Golfsports“, insbesondere durch das
„Abhalten eines geordneten Spielbetriebes, die Förderung
golfsportlicher Übungen und Leistungen, die Förderung
Jugendlicher im Golfsport, die Ausrichtung von Wettspielen sowie
durch die Teilnahme an Verbandswettspielen“ verwirklicht wird.
Neben der Förderung der Jugend
und der Mannschaften ist es
dem GLCBW ein großes Anliegen, der überwiegenden Anzahl
der nichtleistungssportorientierten Mitglieder durch ein interessantes
Turnierprogramm, durch ausreichend
freie Platzkapazitäten,
durch qualifizierten Golfunterricht sowie durch Spielgruppen wie z.B. dem Damentag,
den Herren-Senioren, dem Senioren-Wanderpokal
ein abwechslungsreiches Sportprogramm zu bieten.
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